Die Riehler Interessengemeinschaft stellt hier Informationen für Unternehmen und Gewerbe zur Verfügung, die von den Auswirkungen in Bezug auf das Corona-Virus betroffen sind.
Die Liste wird ständig fortgeführt und ergänzt.
Aktualisiert am: 22.01.2021
Verbesserte Überbrückungshilfe III
Hilfe für von den erwei-terten Schließungen betroffene Unternehmen
Beschluss der Bundes-kanzlerin und der Länder
Entwurf vom 13.12.2020, 7:45 Uhr
Interessant:
Punkt 15 Gewerbemieten
NRW Soforthilfe Direkt zum Formular
Ständig aktualisiert
Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Zum Vergrößern auf das Bild klicken.
Informationen der DEHOGA für die Gastronomie
Die RIG stellt jedem Unternehmen mit Publikumsverkehr "Corona-Materialien" zur Verfügung
Die RIG hat einige notwendige Hilfsmittel produziert und beschafft. Diese Hilfsmittel stehen ab Dienstag, 28.04.2020 für die Geschäfte mit Publikumsverkehr unentgeltlich zur Verfügung.
- Abstands-Aufkleber (14 cm), selbstklebend auf wiederablösbarem Material
- Corona-Hygiene-Regeln zum Aushang (DIN A3)
Alle Materialien sind praktisch Pflicht. Sowohl die Aufkleber als auch die DIN A3-Aushänge sollten vor und im Laden gut sichtbar angebracht werden.
Die Druckdateien können hier runter geladen werden.
Empfehlungen für den Einzelhandel
Seit dem 20. April 2020 erlaubt die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen die Wiedereröffnung von Geschäften unter gewissen Voraussetzungen. Eine dieser Voraussetzungen ist die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln der CoronaSchVO.
Grundsätzlich sind die Betreiber von Einzelhandelsgeschäften und sonstigen Unternehmen mit Publikumsverkehr für den Schutz Ihrer Beschäftigten genauso verantwortlich wie für den Infektionsschutz ihrer Kundinnen und Kunden.
Das Informationsblatt kann hier runter geladen werden.
Sonderinformationen der IHK zur Corona-Lage
Hinweise und Links zum Coronavirus
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